Beispiele
Anwendungsgebiete
Mediation kann grundsätzlich in allen Rechtsgebieten zur Lösungssuche eingesetzt werden. Klassisch sind zum Beispiel:
aus dem Arbeitsrecht:
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung, Konflikte zwischen Mitarbeitern etc.
aus dem Familienrecht:
Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Unterhaltsfragen, elterliche Sorge, Umgang etc.
aus dem Erbrecht:
Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsstreitigkeiten etc.
aus dem Gesellschaftsrecht:
Gesellschafterauseinandersetzungen, Umstrukturierungsprozesse, Fusionen etc.
aus dem allgemeinen Bereich:
Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben untereinander sowie zwischen Handwerkern und Kunden, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.
aus dem öffentlichen Recht:
Baurecht, Schulrecht, Auseinandersetzung mit Kommunen etc.