Beispiele

Anwendungsgebiete

Mediation kann grundsätzlich in allen Rechtsgebieten zur Lösungssuche eingesetzt werden. Klassisch sind zum Beispiel:

aus dem Arbeitsrecht:
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung, Konflikte zwischen Mitarbeitern etc.

aus dem Familienrecht:
Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Unterhaltsfragen, elterliche Sorge, Umgang etc.

aus dem Erbrecht:
Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsstreitigkeiten etc.

aus dem Gesellschaftsrecht:
Gesellschafterauseinandersetzungen, Umstrukturierungsprozesse, Fusionen etc.

aus dem allgemeinen Bereich:
Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben untereinander sowie zwischen Handwerkern und Kunden, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.

aus dem öffentlichen Recht:
Baurecht, Schulrecht, Auseinandersetzung mit Kommunen etc.